AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Görlitz

Bevor Sie sich für Ihren gewünschten Kurs anmelden und damit einen Vertrag zwischen Ihnen und der Volkshochschule Görlitz abschließen, beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Görlitz. Diese können in unserer Geschäftsstelle eingesehen werden.

§ 1 Grundsatz

Der Volkshochschule Görlitz e.V. ist anerkannter Träger der Weiterbildung. Die Volkshochschule plant und sichert über Veranstaltungen und Kurse ein vielseitiges Weiterbildungsangebot, das vor Semesterbeginn veröffentlicht wird. Mit der Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung erkennt jeder Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Görlitz an.

§ 2 Teilnahme

Die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen ist für jeden offen. Im Interesse eines erfolgreichen Kursbesuches ist es empfehlenswert, sich vor der Anmeldung über Ziele und Inhalte sowie über evtl. fachlich bedingte Voraussetzungen beraten zu lassen. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei.

§ 3 Anmeldung/Datenschutz

Sie können sich persönlich (am Schalter), schriftlich (Post, Fax, E-Mail) und telefonisch anmelden, sobald das vhs-Programm veröffentlicht und im Internet verfügbar ist. Die Anmeldung ist verbindlich und wird von der vhs nicht bestätigt. Eine Benachrichtigung erfolgt nur bei Änderungen oder bei Nicht-Berücksichtigung der Anmeldung wegen Überbelegung. Bei der Anmeldung sind folgende Pflichtangaben des Kursteilnehmers erforderlich: der Familienname, der Vorname sowie die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) und die Telefonnummer des Kursteilnehmers. Wenn die Zahlung des Kursentgelts per Lastschrift gewünscht wird, muss zur Abwicklung des Zahlungsvorganges die Bankverbindung angegeben werden.

Alle personenbezogenen Daten werden auf dem Rechner der Volkshochschule hinterlegt. Diese sind in Ausnahme des vertraglich gebundenen Kursleitenden bzw. Kooperationspartners keinem Dritten zugänglich und werden auch nicht weitergegeben. Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche am 25.05.2018 in Kraft trat, findet Berücksichtigung. Diese ist auf der Website und in der Geschäftsstelle der vhs Görlitz einsehbar.

Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen der Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von dem Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht, kann der Vertragspartner von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

§ 4 Kursentgelte

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Volkshochschule werden Entgelte nach Maßgabe einer besonderen Entgeltordnung erhoben. In dem Entgelt sind die Kosten für Lehrmaterial bzw. andere Materialkosten nicht enthalten. Im Ausnahmefall wird im Kurstext darauf hingewiesen.

Das Kursentgelt ist mit Beginn der Veranstaltung fällig und durch Barzahlung, EC-Kartenzahlung oder mit der Erteilung einer Abbuchungsermächtigung zu entrichten.

Mit Entrichtung des Kursentgelts erhalten Sie eine Teilnehmerkarte. Für die Ausstellung eines Duplikates der Teilnehmerkarte wird ein Entgelt von 2,00 € erhoben.

Das Kursentgelt ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der Teilnehmer den Kurs später beginnt, einzelne Veranstaltungen nicht besucht oder den Kurs vor dem offiziellen Abschluss beendet.

Bei den neben der Teilnehmerkarte ausgereichten Zugangsberechtigungskarten erlischt die Gültigkeit dieser Karten mit Beendigung des Kurses. Kulanzregelungen obliegen dem zuständigen Entscheidungsträger (Aussteller der Berechtigungskarte).

§ 5 Entgeltermäßigungen

Für einen Teil der Kurse mit einem Kursentgelt von über 26,00 € können folgende Personengruppen gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eine Entgeltermäßigung erhalten: Schüler, Auszubildende und Studenten, Arbeitslose und

ALG II-Empfänger, Schwerbeschädigte, Inhaber des Familienpasses der Stadt Görlitz und Personen, die das Elternjahr in Anspruch nehmen. Nachträglich kann jedoch keine Ermäßigung vorgenommen werden.

Materialkosten, Kosten für Zutaten und Lehrmaterial usw. sind von der Ermäßigung ausgenommen.

§ 6 Teilnahmebescheinigungen und vhs-Zertifikate

Auf Wunsch werden am Ende eines Kurses Teilnahmebescheinigungen ausgestellt, wenn mindestens 80% der Kursstunden besucht wurden.

Für die Zweitausstellung einer Teilnahmebescheinigung wird ein Entgelt von 3,00 € erhoben.

vhs-Zertifikate werden zu den speziell dafür ausgerichteten EDV-, Buchführungs- und Sprachkursen vergeben. Diese sind an bundeseinheitliche Rahmenprüfungs- und Gebührenordnungen gebunden und werden nach den geltenden Bestimmungen des Landesverbandes organisiert und durchgeführt.

§ 7 Abmeldungen

Die Abmeldung von einer Veranstaltung ist schriftlich und ausschließlich gegenüber der Geschäftsstelle zu erklären. Teilnehmerkarte und Quittung sind der Abmeldung beizulegen. Die Abmeldung ist bis drei Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Abmeldung ist das Kursentgelt in voller Höhe zu entrichten. Kosten für Lernmittel und Verbrauchsmaterial werden nicht erstattet.

§ 8 Veranstaltungsänderungen

Die Volkshochschule Görlitz führt in der Regel nur Kurse mit mindestens 8 Teilnehmern durch. Ausnahmen sind möglich. Bedingt kann entweder die Anzahl der Kursstunden reduziert oder ein Entgeltaufschlag erhoben werden. Die Volkshochschule behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung, Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der Lehrkraft oder aus Gründen höherer Gewalt einen Kurs vor Beginn zeitlich zu verschieben, zu streichen bzw. einen laufenden Kurs abzubrechen. In diesen Fällen wird das bereits gezahlte Entgelt gegen Rückgabe der Teilnehmerkarte in voller Höhe bzw. entsprechend der durchgeführten Veranstaltungen anteilig erstattet. Des Weiteren kann die vhs aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort, Zeitpunkt und Kursleiter der Veranstaltung ändern. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.

§ 9 Ferienregelung

Für die Volkshochschule Görlitz gelten die für Schulen des Freistaates Sachsen festgelegten Ferien. Abweichungen sind jedoch für einzelne Unterrichtsstätten möglich. Über den zeitlichen Ablauf informieren die Lehrkräfte zu Kursbeginn.

§ 10 Unterrichtseinheit

Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten und dient als Grundlage für die Kalkulation und Festlegung von Entgelten und Honoraren.

§ 11 Verhalten in Unterrichtsstätten

Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB den Vertrag mit Teilnehmern kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,

- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der vhs,

- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),

- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung der vhs-Gebäude sowie gegen die Hausordnung der von der vhs genutzten Räume anderer Institutionen.

§ 12 Haftung bei Unfällen und sonstigen Schäden

Der Besuch aller Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung ist im Kursentgelt nicht enthalten.

Die Volkshochschule haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Volkshochschule bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Volkshochschule nur, wenn diese auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Volkshochschule bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgeholfen beruhen. Die Haftung der vhs für Schäden durch Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung der Volkshochschule, auch für fremdes Verschulden gemäß §§ 276 und 278 BGB, wird ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalls alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder aber entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten. Beim Besuch von Veranstaltungen, die mit körperlicher Übung oder Anstrengung verbunden sind, setzt die Volkshochschule eine vorhergehende ärztliche Untersuchung voraus.

§ 13 Urheberschutz / Untersagung von Werbung

Fotografieren, Videoaufzeichnungen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind ohne vorherige Absprache mit der vhs-Leitung untersagt. Die Lehrveranstaltungen dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden. Das Auslegen von Werbematerialien in Einrichtungen der Volkshochschule bedarf der Zustimmung durch die Leitung der vhs.

§ 14 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz

(betrifft außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge, bei denen der Vertragsabschluss mittels Telefon, Fax, Briefwechsel, E-Mail oder Internet zustande kam)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Volkshochschule Görlitz e.V., Langenstraße 23, 02826 Görlitz mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die vhs Görlitz Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der vhs Görlitz eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die vhs Görlitz dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§ 15 Sonstiges

In allen von der Volkshochschule Görlitz veröffentlichten Printmedien und auf der Website der vhs Görlitz behält sich die vhs Görlitz Änderungen vor. Für Druckfehler übernimmt die vhs Görlitz keine Haftung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung der vhs Görlitz. Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden bzw. nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt bzw. der Teilnahmevertrag bleibt im Übrigen wirksam.

Hier können Sie die AGB als PDF herunterladen.


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